Rechtliches
Auftragsverarbeitung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer stellt Flowtario für die Dauer des Hauptvertrags bereit und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur technischen Bereitstellung, Sicherung, Wartung und Unterstützung der vereinbarten Funktionen.
2. Art, Zweck, Datenarten und betroffene Personen
Die Verarbeitung kann Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln nach Weisung, Einschränken, Sichern und Löschen umfassen. Betroffen sein können Stamm-, Kontakt-, Kommunikations-, Anfrage-, Projekt-, Empfehlungs-, Status-, Prämien-, Einwilligungs-, Vertrags- und Protokolldaten von Kunden, Interessenten, Empfehlungsgebern, Partnern, Beschäftigten und Nutzern des Auftraggebers.
3. Weisungen und Verantwortlichkeit
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung, einschließlich Übermittlungen in Drittländer, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Rechtswidrig erscheinende Weisungen werden unverzüglich mitgeteilt.
4. Vertraulichkeit und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet befugte Personen auf Vertraulichkeit und setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein. Dazu gehören insbesondere Zugriffs- und Rollenbeschränkungen, Mandantentrennung, Transportverschlüsselung, sichere Passwortspeicherung, Protokollierung, Datensicherung sowie Verfahren zur Wiederherstellung und regelmäßigen Überprüfung.
5. Unterauftragnehmer
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit allgemeiner Genehmigung zulässig. Der Auftragnehmer informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt eine angemessene Widerspruchsmöglichkeit ein. Unterauftragnehmer werden mindestens zu gleichwertigen Datenschutzpflichten verpflichtet.
6. Unterstützung und Datenschutzverletzungen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angemessen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen und Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden nach Bekanntwerden unverzüglich mit den verfügbaren erforderlichen Informationen gemeldet.
7. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragnehmer stellt erforderliche Informationen zum Nachweis der Pflichten bereit und ermöglicht angemessene Prüfungen. Kontrollen sind unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Sicherheit und Verhältnismäßigkeit rechtzeitig abzustimmen; gleichwertige Prüfberichte können vorrangig genutzt werden.
8. Rückgabe und Löschung
Nach Ende der Leistung werden personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungskopien werden im regulären Löschzyklus überschrieben und bis dahin geschützt.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrags. Konkrete Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen sind in den jeweils aktuellen Anlagen oder Systeminformationen auszuweisen.
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer stellt Flowtario für die Dauer des Hauptvertrags bereit und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur technischen Bereitstellung, Sicherung, Wartung und Unterstützung der vereinbarten Funktionen.
2. Art, Zweck, Datenarten und betroffene Personen
Die Verarbeitung kann Erheben, Speichern, Ordnen, Anzeigen, Übermitteln nach Weisung, Einschränken, Sichern und Löschen umfassen. Betroffen sein können Stamm-, Kontakt-, Kommunikations-, Anfrage-, Projekt-, Empfehlungs-, Status-, Prämien-, Einwilligungs-, Vertrags- und Protokolldaten von Kunden, Interessenten, Empfehlungsgebern, Partnern, Beschäftigten und Nutzern des Auftraggebers.
3. Weisungen und Verantwortlichkeit
Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher und gewährleistet die Zulässigkeit der Verarbeitung sowie die Erfüllung der Betroffenenrechte. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung, einschließlich Übermittlungen in Drittländer, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Rechtswidrig erscheinende Weisungen werden unverzüglich mitgeteilt.
4. Vertraulichkeit und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet befugte Personen auf Vertraulichkeit und setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ein. Dazu gehören insbesondere Zugriffs- und Rollenbeschränkungen, Mandantentrennung, Transportverschlüsselung, sichere Passwortspeicherung, Protokollierung, Datensicherung sowie Verfahren zur Wiederherstellung und regelmäßigen Überprüfung.
5. Unterauftragnehmer
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist mit allgemeiner Genehmigung zulässig. Der Auftragnehmer informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt eine angemessene Widerspruchsmöglichkeit ein. Unterauftragnehmer werden mindestens zu gleichwertigen Datenschutzpflichten verpflichtet.
6. Unterstützung und Datenschutzverletzungen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angemessen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen und Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden nach Bekanntwerden unverzüglich mit den verfügbaren erforderlichen Informationen gemeldet.
7. Nachweise und Kontrollen
Der Auftragnehmer stellt erforderliche Informationen zum Nachweis der Pflichten bereit und ermöglicht angemessene Prüfungen. Kontrollen sind unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit, Sicherheit und Verhältnismäßigkeit rechtzeitig abzustimmen; gleichwertige Prüfberichte können vorrangig genutzt werden.
8. Rückgabe und Löschung
Nach Ende der Leistung werden personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungskopien werden im regulären Löschzyklus überschrieben und bis dahin geschützt.
Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Hauptvertrags. Konkrete Unterauftragnehmer und technische Maßnahmen sind in den jeweils aktuellen Anlagen oder Systeminformationen auszuweisen.
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