Plattform
Nutzungsbedingungen für Firmenkonten
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Flowtario geschäftlich nutzen. Vertragspartner für die technische Plattform ist der im Impressum bezeichnete Betreiber. Verbraucherkonten werden nicht angeboten.
2. Leistungen von Flowtario
Flowtario stellt Funktionen zur Verwaltung von Kunden- und Partnerempfehlungen, Anfragen, Status, Prämien und Nachweisen bereit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Mindestzahl von Empfehlungen oder ein Vertragsabschluss werden nicht geschuldet. Funktionsumfang, Testphase, Tarif und Laufzeit richten sich nach der bei Registrierung oder Buchung angezeigten Vereinbarung.
3. Verantwortung des Firmenkunden
Der Firmenkunde ist für die Rechtmäßigkeit seines Empfehlungsprogramms, seiner Einladungen, Inhalte, Prämien, steuerlichen Behandlung, Pflichtangaben und Kundenkommunikation verantwortlich. Werbliche Nachrichten dürfen nur versendet werden, wenn dies nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und sonstigem anwendbarem Recht zulässig ist. Zugangsdaten sind geheim zu halten und Rollen nur erforderlichen Personen zuzuweisen.
4. Datenverarbeitung
Soweit Flowtario personenbezogene Daten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für Konto-, Sicherheits-, Support- und Abrechnungsdaten kann der Plattformbetreiber eigener Verantwortlicher sein. Der Firmenkunde informiert betroffene Personen transparent über seine Verarbeitung.
5. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Betreiber bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs können die Verfügbarkeit einschränken. Wesentliche, für Kunden nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt, soweit nicht Sicherheits- oder Rechtsgründe ein sofortiges Handeln erfordern.
6. Laufzeit und Beendigung
Während einer ausdrücklich ausgewiesenen kostenlosen Testphase entstehen keine Entgelte. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Buchung. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Nach Vertragsende werden Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, gesetzlicher Pflichten und vereinbarter Exportfristen gelöscht oder herausgegeben.
7. Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, Aussagen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse zwischen Firmen, Partnern, Kunden und Interessenten.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zwischen Kaufleuten zulässig ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Flowtario geschäftlich nutzen. Vertragspartner für die technische Plattform ist der im Impressum bezeichnete Betreiber. Verbraucherkonten werden nicht angeboten.
2. Leistungen von Flowtario
Flowtario stellt Funktionen zur Verwaltung von Kunden- und Partnerempfehlungen, Anfragen, Status, Prämien und Nachweisen bereit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine Mindestzahl von Empfehlungen oder ein Vertragsabschluss werden nicht geschuldet. Funktionsumfang, Testphase, Tarif und Laufzeit richten sich nach der bei Registrierung oder Buchung angezeigten Vereinbarung.
3. Verantwortung des Firmenkunden
Der Firmenkunde ist für die Rechtmäßigkeit seines Empfehlungsprogramms, seiner Einladungen, Inhalte, Prämien, steuerlichen Behandlung, Pflichtangaben und Kundenkommunikation verantwortlich. Werbliche Nachrichten dürfen nur versendet werden, wenn dies nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und sonstigem anwendbarem Recht zulässig ist. Zugangsdaten sind geheim zu halten und Rollen nur erforderlichen Personen zuzuweisen.
4. Datenverarbeitung
Soweit Flowtario personenbezogene Daten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Für Konto-, Sicherheits-, Support- und Abrechnungsdaten kann der Plattformbetreiber eigener Verantwortlicher sein. Der Firmenkunde informiert betroffene Personen transparent über seine Verarbeitung.
5. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Betreiber bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs können die Verfügbarkeit einschränken. Wesentliche, für Kunden nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt, soweit nicht Sicherheits- oder Rechtsgründe ein sofortiges Handeln erfordern.
6. Laufzeit und Beendigung
Während einer ausdrücklich ausgewiesenen kostenlosen Testphase entstehen keine Entgelte. Eine kostenpflichtige Fortsetzung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Buchung. Kündigungsfristen ergeben sich aus dem gewählten Tarif. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Nach Vertragsende werden Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags, gesetzlicher Pflichten und vereinbarter Exportfristen gelöscht oder herausgegeben.
7. Haftung
Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Betreiber haftet nicht für Leistungen, Aussagen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse zwischen Firmen, Partnern, Kunden und Interessenten.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ein Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zwischen Kaufleuten zulässig ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
Diese Fassung wird zentral verwaltet. Individuelle Tarif- und Leistungsvereinbarungen gehen ihr vor.
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