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Nutzungsbedingungen für Firmenkonten
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Unternehmen und sonstige Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Flowtario für ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit nutzen (nachfolgend „Firmenkunde“). Vertragspartner für die technische Plattform ist der im Impressum bezeichnete Betreiber. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Firmenkunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Kontoberechtigung
Die Registrierung eröffnet zunächst nur den in der Registrierung beschriebenen Zugang oder eine kostenlose Testphase. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Firmenkunde einen Tarif verbindlich beantragt und der Betreiber diesen Antrag in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet. Vor Absenden des Antrags werden Tarif, Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsrhythmus und gegebenenfalls Laufzeit angezeigt. Der Firmenkunde versichert, für das angegebene Unternehmen vertretungsberechtigt zu sein. Jeder Nutzer verwendet einen persönlichen Zugang; gemeinsame Sammelkonten sind unzulässig.
3. Leistungen von Flowtario
Flowtario stellt eine webbasierte Software zur Verwaltung von Kunden- und Partnerempfehlungen, Anfragen, Firmenprofilen, Landingpages, Statusangaben, Prämien, Vereinbarungen, Nachweisen und Auswertungen bereit. Maßgeblich sind die bei Buchung dargestellten Tarifmerkmale und Nutzungsgrenzen. Flowtario schuldet die technische Bereitstellung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestzahl oder Qualität von Empfehlungen und keinen Vertragsabschluss. Zusatzleistungen wie Einrichtung, Gestaltung oder Drucksachen werden nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt und bestätigt wurden.
4. Testphase und kostenloser Partnerzugang
Eine ausdrücklich ausgewiesene Testphase ist für den angegebenen Zeitraum kostenlos und erfordert keine Zahlungsdaten. Sie wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif umgewandelt. Nach Ablauf können kostenpflichtige Funktionen und neue Änderungen gesperrt werden; vorhandene Daten bleiben im angezeigten Umfang einsehbar. Soweit angeboten, kann der kostenlose Partnerzugang mit dem dort bezeichneten Funktionsumfang weitergenutzt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung bestimmter kostenloser Funktionen besteht nicht; eine Einstellung wird mit angemessener Frist angekündigt.
5. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die im Buchungsprozess oder in einem individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Firmenkunden verstehen sich Geldbeträge, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abrechnungsrhythmus, Leistungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Solange Flowtario keine automatische Zahlungsanbindung ausdrücklich aktiviert und angekündigt hat, findet keine automatische Abbuchung statt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Zahlungsfrist darf der Betreiber kostenpflichtige Änderungen vorübergehend sperren; der Firmenkunde wird darüber vorab informiert, soweit keine besonderen Missbrauchs- oder Sicherheitsgründe entgegenstehen.
6. Laufzeit, Tarifwechsel und Kündigung
Monatlich abgerechnete Tarife haben eine Laufzeit von jeweils einem Monat und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Jährlich abgerechnete Tarife haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich ohne rechtzeitige Kündigung automatisch um weitere zwölf Monate; die maßgebliche Kündigungsfrist wird vor der verbindlichen Buchung und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Hochstufungen können nach Bestätigung sofort, Herunterstufungen grundsätzlich zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können mindestens über den Support in Textform erklärt werden.
7. Pflichten und zulässige Nutzung
Der Firmenkunde hält Firmen-, Kontakt-, Abrechnungs- und Pflichtangaben richtig und aktuell. Er ist für die Rechtmäßigkeit seiner Empfehlungsprogramme, Einladungen, Inhalte, Bilder, Prämien, Einwilligungen, steuerlichen Behandlung und Kundenkommunikation verantwortlich. Verboten sind insbesondere Spam, Täuschung, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, Schadsoftware, unberechtigte Datenimporte, manipulierte Empfehlungen, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und eine Nutzung, die Rechte Dritter verletzt. Werbliche Nachrichten dürfen nur versendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, erfüllt sind.
8. Nutzer, Rollen und Kontosicherheit
Der Firmenkunde ist für die von ihm eingeladenen Nutzer und deren Handlungen im Rahmen der erteilten Berechtigungen verantwortlich. Rollen dürfen nur an Personen vergeben werden, die sie benötigen; ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Personen ist der Zugang unverzüglich zu entziehen. Passwörter, Passkeys, Wiederherstellungscodes und Authenticator-Daten sind vor Dritten zu schützen. Verdächtige Zugriffe oder ein Verlust von Zugangsmitteln sind Flowtario unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber darf zur Gefahrenabwehr Sitzungen beenden oder betroffene Zugänge vorübergehend sperren.
9. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Firmenkunde behält seine Rechte an hochgeladenen Texten, Logos, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten. Er räumt dem Betreiber für die Vertragsdauer das einfache, räumlich auf die technische Leistungserbringung beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen, zu sichern und auf den vom Firmenkunden freigegebenen Seiten anzuzeigen. Der Firmenkunde gewährleistet, über die dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. Eine Nutzung als Werbung oder öffentliche Referenz für Flowtario erfolgt nur nach gesonderter Freigabe.
10. Empfehlungen, Prämien und Geschäfte Dritter
Flowtario dokumentiert und unterstützt Abläufe, wird jedoch nicht Partei von Verträgen zwischen Firmenkunden, Partnerfirmen, Empfehlungsgebern, Interessenten oder Endkunden. Der jeweils verantwortliche Betrieb legt Teilnahme- und Provisionsbedingungen fest, prüft die Voraussetzungen und verantwortet Auszahlung, Rechnungstellung, Steuern, Beratung, Angebot, Ausführung, Gewährleistung und Beschwerden. Flowtario verwahrt oder überweist keine Prämien oder Provisionen, sofern nicht künftig ausdrücklich eine gesonderte Zahlungsleistung vereinbart wird.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Flowtario personenbezogene Daten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen. Der Firmenkunde bleibt für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschweisungen und die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich. Für Konto-, Vertrags-, Sicherheits-, Support- und Abrechnungsdaten kann der Plattformbetreiber eigener Verantwortlicher sein. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
12. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Betreiber bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, notwendige Aktualisierungen, höhere Gewalt, Telekommunikationsstörungen und Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken. Störungen können über den in der Anwendung bereitgestellten Support gemeldet werden. Der Firmenkunde stellt für die Bearbeitung erforderliche, nicht vertrauliche Informationen bereit und übermittelt keine Passwörter oder vollständigen Zahlungsdaten.
13. Sperrung und außerordentliche Beendigung
Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen, Missbrauch, erhebliche Sicherheitsrisiken, falsche Identitätsangaben oder wesentliche Vertragsverstöße darf der Betreiber betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren. Soweit möglich, wird der Firmenkunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Sofortiges Handeln bleibt zulässig, wenn dies zum Schutz von Betroffenen, Systemen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die Maßnahme wird auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer beschränkt.
14. Datenexport und Datenbehandlung nach Vertragsende
Der Firmenkunde kann während der Vertragsdauer bereitgestellte Exportfunktionen nutzen. Nach Ende eines kostenpflichtigen Vertrags kann er innerhalb von 30 Tagen über den Support einen Export der von ihm eingebrachten, exportierbaren Daten verlangen. Danach werden Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, dem veröffentlichten Löschkonzept und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert. Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben und bis dahin geschützt. Gesetzlich aufzubewahrende Nachweise dürfen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt gespeichert bleiben.
15. Funktions-, Leistungs- und Bedingungsänderungen
Der Betreiber darf die Software weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen kostenpflichtiger Leistungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sofortige Änderungen sind zulässig, soweit sie wegen Sicherheit, Missbrauchsabwehr oder zwingendem Recht erforderlich sind. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden in Textform mitgeteilt. Soweit die Änderung nicht ausschließlich rechtlich oder technisch zwingend und für den Firmenkunden nicht nachteilig ist, erhält der Firmenkunde eine angemessene Widerspruchsfrist und kann den betroffenen Vertrag spätestens zum Änderungszeitpunkt kündigen. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies rechtlich zulässig ist und in der Änderungsmitteilung ausdrücklich erläutert wird.
16. Mängel und Haftung
Der Firmenkunde meldet nachvollziehbare Mängel unverzüglich und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Abhilfe. Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt. Der Betreiber haftet nicht für die fachliche Leistung, Aussagen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse der Plattformnutzer untereinander.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Firmenkunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Unternehmen und sonstige Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Flowtario für ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit nutzen (nachfolgend „Firmenkunde“). Vertragspartner für die technische Plattform ist der im Impressum bezeichnete Betreiber. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Firmenkunden gelten nur, wenn der Betreiber ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Kontoberechtigung
Die Registrierung eröffnet zunächst nur den in der Registrierung beschriebenen Zugang oder eine kostenlose Testphase. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Firmenkunde einen Tarif verbindlich beantragt und der Betreiber diesen Antrag in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet. Vor Absenden des Antrags werden Tarif, Leistungsumfang, Preis, Abrechnungsrhythmus und gegebenenfalls Laufzeit angezeigt. Der Firmenkunde versichert, für das angegebene Unternehmen vertretungsberechtigt zu sein. Jeder Nutzer verwendet einen persönlichen Zugang; gemeinsame Sammelkonten sind unzulässig.
3. Leistungen von Flowtario
Flowtario stellt eine webbasierte Software zur Verwaltung von Kunden- und Partnerempfehlungen, Anfragen, Firmenprofilen, Landingpages, Statusangaben, Prämien, Vereinbarungen, Nachweisen und Auswertungen bereit. Maßgeblich sind die bei Buchung dargestellten Tarifmerkmale und Nutzungsgrenzen. Flowtario schuldet die technische Bereitstellung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Mindestzahl oder Qualität von Empfehlungen und keinen Vertragsabschluss. Zusatzleistungen wie Einrichtung, Gestaltung oder Drucksachen werden nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt und bestätigt wurden.
4. Testphase und kostenloser Partnerzugang
Eine ausdrücklich ausgewiesene Testphase ist für den angegebenen Zeitraum kostenlos und erfordert keine Zahlungsdaten. Sie wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif umgewandelt. Nach Ablauf können kostenpflichtige Funktionen und neue Änderungen gesperrt werden; vorhandene Daten bleiben im angezeigten Umfang einsehbar. Soweit angeboten, kann der kostenlose Partnerzugang mit dem dort bezeichneten Funktionsumfang weitergenutzt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung bestimmter kostenloser Funktionen besteht nicht; eine Einstellung wird mit angemessener Frist angekündigt.
5. Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die im Buchungsprozess oder in einem individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Gegenüber Firmenkunden verstehen sich Geldbeträge, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abrechnungsrhythmus, Leistungszeitraum und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Solange Flowtario keine automatische Zahlungsanbindung ausdrücklich aktiviert und angekündigt hat, findet keine automatische Abbuchung statt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Zahlungsfrist darf der Betreiber kostenpflichtige Änderungen vorübergehend sperren; der Firmenkunde wird darüber vorab informiert, soweit keine besonderen Missbrauchs- oder Sicherheitsgründe entgegenstehen.
6. Laufzeit, Tarifwechsel und Kündigung
Monatlich abgerechnete Tarife haben eine Laufzeit von jeweils einem Monat und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Jährlich abgerechnete Tarife haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich ohne rechtzeitige Kündigung automatisch um weitere zwölf Monate; die maßgebliche Kündigungsfrist wird vor der verbindlichen Buchung und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Hochstufungen können nach Bestätigung sofort, Herunterstufungen grundsätzlich zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können mindestens über den Support in Textform erklärt werden.
7. Pflichten und zulässige Nutzung
Der Firmenkunde hält Firmen-, Kontakt-, Abrechnungs- und Pflichtangaben richtig und aktuell. Er ist für die Rechtmäßigkeit seiner Empfehlungsprogramme, Einladungen, Inhalte, Bilder, Prämien, Einwilligungen, steuerlichen Behandlung und Kundenkommunikation verantwortlich. Verboten sind insbesondere Spam, Täuschung, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, Schadsoftware, unberechtigte Datenimporte, manipulierte Empfehlungen, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und eine Nutzung, die Rechte Dritter verletzt. Werbliche Nachrichten dürfen nur versendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, erfüllt sind.
8. Nutzer, Rollen und Kontosicherheit
Der Firmenkunde ist für die von ihm eingeladenen Nutzer und deren Handlungen im Rahmen der erteilten Berechtigungen verantwortlich. Rollen dürfen nur an Personen vergeben werden, die sie benötigen; ausgeschiedenen oder nicht mehr berechtigten Personen ist der Zugang unverzüglich zu entziehen. Passwörter, Passkeys, Wiederherstellungscodes und Authenticator-Daten sind vor Dritten zu schützen. Verdächtige Zugriffe oder ein Verlust von Zugangsmitteln sind Flowtario unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber darf zur Gefahrenabwehr Sitzungen beenden oder betroffene Zugänge vorübergehend sperren.
9. Inhalte und Nutzungsrechte
Der Firmenkunde behält seine Rechte an hochgeladenen Texten, Logos, Bildern, Videos und sonstigen Inhalten. Er räumt dem Betreiber für die Vertragsdauer das einfache, räumlich auf die technische Leistungserbringung beschränkte Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, technisch anzupassen, zu sichern und auf den vom Firmenkunden freigegebenen Seiten anzuzeigen. Der Firmenkunde gewährleistet, über die dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen zu verfügen. Eine Nutzung als Werbung oder öffentliche Referenz für Flowtario erfolgt nur nach gesonderter Freigabe.
10. Empfehlungen, Prämien und Geschäfte Dritter
Flowtario dokumentiert und unterstützt Abläufe, wird jedoch nicht Partei von Verträgen zwischen Firmenkunden, Partnerfirmen, Empfehlungsgebern, Interessenten oder Endkunden. Der jeweils verantwortliche Betrieb legt Teilnahme- und Provisionsbedingungen fest, prüft die Voraussetzungen und verantwortet Auszahlung, Rechnungstellung, Steuern, Beratung, Angebot, Ausführung, Gewährleistung und Beschwerden. Flowtario verwahrt oder überweist keine Prämien oder Provisionen, sofern nicht künftig ausdrücklich eine gesonderte Zahlungsleistung vereinbart wird.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Flowtario personenbezogene Daten im Auftrag des Firmenkunden verarbeitet, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einschließlich ihrer Anlagen. Der Firmenkunde bleibt für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Betroffenenrechte, Löschweisungen und die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich. Für Konto-, Vertrags-, Sicherheits-, Support- und Abrechnungsdaten kann der Plattformbetreiber eigener Verantwortlicher sein. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
12. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Der Betreiber bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, notwendige Aktualisierungen, höhere Gewalt, Telekommunikationsstörungen und Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken. Störungen können über den in der Anwendung bereitgestellten Support gemeldet werden. Der Firmenkunde stellt für die Bearbeitung erforderliche, nicht vertrauliche Informationen bereit und übermittelt keine Passwörter oder vollständigen Zahlungsdaten.
13. Sperrung und außerordentliche Beendigung
Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen, Missbrauch, erhebliche Sicherheitsrisiken, falsche Identitätsangaben oder wesentliche Vertragsverstöße darf der Betreiber betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend sperren. Soweit möglich, wird der Firmenkunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Sofortiges Handeln bleibt zulässig, wenn dies zum Schutz von Betroffenen, Systemen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die Maßnahme wird auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer beschränkt.
14. Datenexport und Datenbehandlung nach Vertragsende
Der Firmenkunde kann während der Vertragsdauer bereitgestellte Exportfunktionen nutzen. Nach Ende eines kostenpflichtigen Vertrags kann er innerhalb von 30 Tagen über den Support einen Export der von ihm eingebrachten, exportierbaren Daten verlangen. Danach werden Daten nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, dem veröffentlichten Löschkonzept und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht oder anonymisiert. Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben und bis dahin geschützt. Gesetzlich aufzubewahrende Nachweise dürfen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt gespeichert bleiben.
15. Funktions-, Leistungs- und Bedingungsänderungen
Der Betreiber darf die Software weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen kostenpflichtiger Leistungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sofortige Änderungen sind zulässig, soweit sie wegen Sicherheit, Missbrauchsabwehr oder zwingendem Recht erforderlich sind. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden in Textform mitgeteilt. Soweit die Änderung nicht ausschließlich rechtlich oder technisch zwingend und für den Firmenkunden nicht nachteilig ist, erhält der Firmenkunde eine angemessene Widerspruchsfrist und kann den betroffenen Vertrag spätestens zum Änderungszeitpunkt kündigen. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies rechtlich zulässig ist und in der Änderungsmitteilung ausdrücklich erläutert wird.
16. Mängel und Haftung
Der Firmenkunde meldet nachvollziehbare Mängel unverzüglich und ermöglicht eine angemessene Prüfung und Abhilfe. Unbeschränkt gehaftet wird bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt. Der Betreiber haftet nicht für die fachliche Leistung, Aussagen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse der Plattformnutzer untereinander.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Firmenkunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers Gerichtsstand. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden; gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Diese Fassung wird zentral verwaltet. Individuelle Tarif- und Leistungsvereinbarungen gehen ihr vor.
Dokumentversion 3.
